Verkehrsrecht

Verhalten bei Verkehrsunfällen

Durchschnittlich ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Was ist also nach einem Unfall als Erstes zu tun?

 

Die ersten Schritte an der Unfallstelle!

  1. Sichern Sie die Unfallstelle! Warnblinker am Auto an, Warnweste übergeworfen und Warndreieck aufgestellt. Aber denken Sie bitte daran: Ihre und die Sicherheit anderer geht vor!
  2. Polizei 110 und/oder Rettungswagen 112 rufen.
  3. Wenn möglich, nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft oder Unfallstelle mit Endstellung der Fahrzeuge fotografieren. Dies aber nur, wenn keine Gefahr besteht z.B. Autounfall in einer Kurve.
  4. Zeugen, wenn möglich, direkt ansprechen und Personalien geben lassen.
  5. Notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und Halters (Fahrzeugschein), amtliches Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners.
  6. Schweigen ist meistens Gold. Daher keine spontanen Äußerungen! Nicht vom Unfallgegner oder der Polizei unter Druck setzen lassen. Im Zweifel sagen Sie lieber nichts. Das kann nicht nachteilig ausgelegt werden. 
  7. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei. Stellen Sie Fragen und korrigieren Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte. Die Polizei macht auch nicht immer alles richtig. 

     

     Die weiteren Schritte von zu Hause aus!

    1. Rufen Sie gerne an. 
    2. Lassen Sie sich nicht von dem gegnerischen Versicherer verunsichern und treffen Sie keine festen Vereinbarungen z.B. über die Reparatur in bestimmten Werkstätten. 
    3. Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall  haben und Ihr Schaden mehr als 1.000,00 € beträgt, können Sie auch einen Gutachter hinzuziehen. Diesen zahlt, wie auch Ihren Anwalt, die Versicherung des Unfallgegners.
    4. Verweisen Sie die Versicherung am besten direkt an Ihren Anwalt. 

     

    Warum nun einen Anwalt?

    Das kann ich auch alleine! Ja, vielleicht, aber nicht unbedingt. Das mag für einfach gelagterte Fälle gelten. Was aber ist mit dem Nutzungsausfall? Wie hoch ist die Wertminderung des Autos? Was ist eine allgemeine Unkostenpauschale?

    Beachten Sie! Die gegnerische Versicherung hat bei einem Unfall naturgemäß eigene Interessen. Sie will nach Möglichkeit wenig zahlen. Es liegt auf der Hand, dass eine Versicherung Ihnen nicht freiwillig eine Wertminderung berechnet und Ihnen diese ohne Anfrage überweist. 


    Das sehen die Gerichte oft genauso. Hier ein Zitat des AG Coburg, Urt. v. 14.07.2017 - 15 C 696/17:


    Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, dass allgemeine Schadenersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten eines Unfallgeschädigten negiert werden.“


    Deshalb: Fragen Sie niemals den, der es bezahlen soll!


    Nur ein Anwalt orientiert sich konsequent an Ihrem Vorteil. Er ist Ihr Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall. Er kann Sie unter anderem beraten, wie ein wirtschaftlicher Totalschaden berechnet wird. Er erklärt die 130%-Grenze oder die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. 


    Auch wenn Sie meinen, dass alles klar sei, sollten Sie auf anwaltlichen Rat nicht verzichten. 

     

    Ich beantworte daher in der Regel folgende Fragen:

    1. Soll ich Kontakt zu meinem Kasko-Versicherer aufnehmen?
    2. Brauche ich ein Sachverständigengutachten?
    3. Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Was ist Nutzungsausfall?

     

    Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Anwalt.

    Eine bestehende Rechtschutzversicherung ist z.B. nur bei einer Teilschuld von nöten oder wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert. 

    Eine kostengünstigen Erstberatung ist ebenfalls möglich.


    Ich sorge für eine schnellstmögliche Abwicklung Ihres Schadensfalles. Melden Sie sich gern!